Über Kontrollen von Kirchen

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Komplizierte Kontrollen von Kirchen durch Strafverfolgungsagenturen sind häufig geworden

Auf dem Rat der russischen Baptistvereinigung, die am 19-21 März 2013 in Moskau stattgefunden hat, das die Nachricht über häufige komplizierte Kontrollen von Kirchen durch Strafverfolgungsagenturen gemacht wurde.

Auf dieser Sache der Kopf des gesetzlichen Dienstes der russischen Baptistvereinigung Anatoly Pchelintsev, der Pastoren genötigt hat, Bundesgesetze und das Gesetz über das Büro des Anklägers zu studieren und zu solchen Kontrollen bereit zu sein.

Der 25. Artikel des Gesetzes "Über die Freiheit der Anbetung" und des 148. Artikels des Strafgesetzbuches regelt die Beziehungen der religiösen Organisationen und des Büros des Anklägers. Kontrollen können ausführen: Ankläger, Vizeankläger, Helfer-Ankläger.

Der 137. Artikel des Strafgesetzbuches, verbietet, um sich im privaten Leben deshalb einzumischen, Kirchen sollten persönliche Auskunft von Mitgliedern von Kirchen nicht geben.